Baukindergeld endet zum 31.03.2021

23. Mrz 2021Blog

Häuslebauer aufgepasst: Die aktuellen KFW-Fördervoraussetzungen für das Baukindergeld enden zum 31.03.2021. Das heißt, dass bis zu diesem Zeitpunkt ein Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erteilt worden sein muss.

Der Antrag auf Baukindergeld kann erst nach Einzug in die neue Immobilie gestellt werden, wobei eine Frist von sechs Monaten eingehalten werden muss.

Für Vorhaben, bei denen der Kaufvertrag/die Baugenehmigung fristgerecht bis zum 31.03.2021 vorliegt, kann das Baukindergeld bis einschließlich 31.12.2023 beantragt werden.

Nähere Infos erhalten Sie bei den Baufi-Beratern der GFA

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